Privilegierung in der Landwirtschaft
Landwirte haben die Möglichkeit durch die Privilegierung Agri-PV-Anlagen im Außenbereich nur mit einem Bauantrag, ohne das Veto der Gemeinde, genehmigt zu bekommen. Die Kategorie I (mindestens 2,10 m) und II (lichte Höhe unter 2,10 m) ermöglichen für die landwirtschaftliche Tätigkeit ein entsprechendes landwirtschaftliches Nutzungskonzept in allen Nutzungskategorien: (A) Dauerkulturen und mehrjährige Kulturen, (B) einjährige und überjährige Kulturen, (C) Dauergrünland mit Schnittnutzung und (D) Dauergrünland mit Weidenutzung. Die landwirtschaftliche Tätigkeit umfasst dabei die Erzeugung oder den Anbau landwirtschaftlicher Erzeugnisse bzw. die Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen (und ökologischen) Zustand, einem landwirtschaftlichen Nutzungskonzept festgehalten werden, das in der Planungsphase vor dem Bau der Agri-PV-Anlage erstellt werden muss.
Grundsätzlich ist die Fläche unter Modulen mit einer lichten Höhe unter 2,10 m als landwirtschaftlich nicht nutzbare Fläche (AN) anzusehen. Wenn im landwirtschaftlichen Nutzungskonzept definiert ist, dass eine Bearbeitung auch unter einer lichten Höhe vom 2,10 m stattfindet und unter dieser Fläche ein Ertrag von 66 % erreicht wird, dann reduziert sich AN entsprechend. Alle anderen erforderlichen Anforderungen an die landwirtschaftliche Nutzbarkeit müssen auch auf dieser Fläche unter den Modulen erfüllt sein:
Der landwirtschaftliche Nutzungsplan beschreibt detailliert die Art der Nutzung in den drei Jahren nach Aufbau der Agri-PV-Anlage, bzw. innerhalb eines Fruchtfolgezyklus. Besonderes Augenmerk muss bei der Ausarbeitung auf folgende Punkte gelegt werden:
— Aufständerung,
— Flächenverlust,
— Bearbeitbarkeit,
— Lichtverfügbarkeit und –homogenität,
— Wasserverfügbarkeit,
— Bodenerosion,
— Rückstandlose Auf- und Rückbaubarkeit,
— Kalkulation der Wirtschaftlichkeit,
— Landnutzungseffizienz.
Folgende Punkte müssen beim Aufbau von Agri-PV-Anlagen besonders beachtet und dokumentiert werden:
— die Einhaltung des landwirtschaftlichen Nutzungskonzeptes;
— die Verlegung der Kabel und Leitungen in einer vor dem Pflug und anderen Landmaschinen sicheren Tiefe;
— maximaler Flächenverlust durch Bebauung;
— Montagehöhe der Module mit lichter Höhe;
— Sicherheit des Tragwerks.
Genauen Anforderungen in der DIN SPEC 91434