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APV-GmbH Heergraben 6, 97762 Hammelburg

E-Mail:

apv-gmbh.de

 
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Erste Schritte

Jede Agri-PV-Anlage benötigt eine Baugenehmigung, die von dem örtlichen Bauamt erstellt wird. Deshalb muss eine Abstimmung mit der zuständigen Baurechtsbehörde erfolgen. 

 

Folgende Punkte gilt es möglichst früh zu prüfen:

  • Raumordnerische Rahmenbedingungen (insbesondere bei Grünzäsur oder regionalem Grünzug)

  • Raumplanerische Rahmenbedingungen (Einbezug von Trägern öffentlicher Belange, Bauleitplanverfahren)

  • Anlagenzertifikat VDE-AR-N 4105, bei einer Einspeiseleistung bis 135 kW (frühzeitige Anmeldung)

  • Prüfung des Netzanschlusses (Netzeinspeisepunkte, Leistung)

 

Bauliche Prüfung:

Eine Agri-PV-Anlage ist in der Regel eine bauliche Anlage, sodass für die Errichtung eine Baugenehmigung im Rahmen der Landesbauordnungen erforderlich ist. Eine Baugenehmigung wird nach den jeweiligen Landesbauordnungen u.a. dann erteilt, wenn keine von der Baurechtsbehörde zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Darunter fallen u.a. die Vorgaben des Bauplanungsrecht. Grundsätzlich ist es wichtig, die zuständigen örtlichen Behörden über den Prozess des Vorhabens regelmäßig zu informieren.

 

Im konkreten Fall:

Es wird ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich geplant, das beim zuständigen Amt für Ernährung und Landwirtschaft und Forsten beantragt wird.

  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Amtl. Lageplan)

  • PV-Entwurfsverfasser fertigt Plan an

  • Bauantrag beim zuständigen Bauamt des Landratsamts einreichen

  • Einbinden der unteren Naturschutzbehörde im Landkreis

  • Unter Umständen weitere Behörden mit Einwendungen öffentlicher Belange informieren

  • Einreichung der Netzanschlussprüfung für den Stromanschluss

  • Finanzierung sichern, ggf. Förderung durch Bafa, KfW oder LFA beantragen.