Mehr Feld
Mehr Ertrag
Mehr Effizienz
Mehr Ersparnis
Mehr Monitoring-Kontrolle

5 Jahre Produkt- und Leistungsgarantie
<8 Ct Stromproduktion*
20 Jahre bewährter Einsatz
Zu erwartende Rendite 20%**
in 5,5 Jahren Kapitalrückfluß durch Ersparnis*

APV-GmbH Heergraben 6, 97762 Hammelburg

E-Mail:

apv-gmbh.de

 
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Allgemeine Vorteile einer Agri-PV

1. Doppelte Nutzung der Fläche

  • Landwirtschaftliche Produktion und Energiegewinnung gleichzeitig

  • Besonders sinnvoll in Regionen mit begrenzter Fläche

2. Klimaschutz & erneuerbare Energie

  • CO₂-neutrale Stromproduktion

  • Beitrag zur Energiewende ohne zusätzliche Flächenversiegelung

3. Schutz für Pflanzen oder Tiere

  • Module können Schatten spenden

  • Weniger Stress durch Hitze, Trockenheit, Starkregen oder Hagel

  • Höhere Erträge bei schattenliebenden Kulturen möglich

  • Höherer Milchertrag bei Kühen, Ziegen und Schafen

4. Effizientere Wassernutzung

  • Reduzierte Verdunstung

  • Weniger Bewässerungsbedarf in trockenen Regionen

  • Mit Stromanbindung kann auch eine Wasserversorgung mit eingebracht werden

  • Bewässerungsmöglichkeit für Pflanzen

  • Kühlung des Tierbestands durch Sprühregen

5. Einkommenssicherung für Landwirte

  • Kombination aus landwirtschaftlichen Erträgen und Einnahmen aus Stromproduktion vor allem die Kostenersparnis des Bezugsstroms

  • Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch Stromspeicher

  • Wirtschaftlich stabiler, gerade bei schwankenden Erntepreisen

  • Erhalt der Flächennutzung (kein Dauergrünland)

  • 85 % der GAP-Fläche ist förderfähig

6. Biodiversität kann profitieren

  • Unter bestimmten Aufbauformen können Blüh- und Rückzugsflächen entstehen

  • Weniger Bodenerosion

7. Technische Vorteile

  • Moderne Systeme sind hoch aufgeständert und maschinenbefahrbar

  • Landwirtschaftliche Arbeiten bleiben weitgehend uneingeschränkt möglich

8. Regionale Wertschöpfung

  • Einnahmen bleiben oft in der Region

  • Stärkung lokaler Energie- und Versorgungsstrukturen

9. Netzintegration

  • Vorrangiger Anschluss der Anlage an das Strom-Netz

  • Vorrangige Abnahme des in der Anlage erzeugten Stroms

  • Finanzielle Förderung des in das Netz eingespeisten Stroms

10. Flächenkulisse

  • Kein Bebauungs- und Flächennutzungsplan erforderlich

  • Im unbeplanten Außenbereich 200 m an Autobahnen und 2 hauptgleisige Schienenwege

  • Räumlicher funktionaler Zusammenhang zu einem Betrieb

  • Bis 25000 qm

    Nur eine Anlage pro Hofstelle oder Betrieb

11. Steuerlicher Flächenbewertung

  • Erbschaftssteuerliche Betrachtung nach landwirtschaftlicher Fläche (nicht Gewerblich) und Grunderwerbsteuer

  • Zuordnung der Grundsteuer B

12. Wahlmöglichkeit zwischen betrieblich oder Privat (ohne AfA und ESt) unter folgenden Voraussetzungen

  • Bis 30 kWp oder 30000kWh pro Grundstück pro Anlage

  • Bis 45 kWp bei 2 Familienhaus mit Gewerbe pro Grundstück

  • Bis 100 kWp pro Betreiber