Ohne Änderung des Bebauungsplans schnellere Genehmigung
Ohne Änderung des Flächennutzungsplans schnellere Genehmigung
Nur Bauantrag beim Kreisbauamt ohne gemeindliches Veto
Verfahrensfrei bei Autobahnnähe
Nur einen Befestigungspunkt als Standpunkt in der Mitte
GAP-Abzugsfläche nur für das Betonfundament
Saisonelle Spitzenleistung zu Jederzeit möglich (von Sonnenauf bis -untergang)
Gegenüber Neuanlagen keine entschädigungslose Abschaltung nach dem „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ (Solarspitzengesetz)
Grundsätzliche Vergütung nach dem Marktwert Solar
Kein Schnee auf PV-Module (ohne Rahmen; Laminate) und geringere Verschmutzung
Bei Sonne im Winter bringt bis zu 40 % von sommerlicher Ertragstag
Bei sonnigen Tagen über fast ganzen Tag gleichmäßige Spitzenleistung
Zu Sonnenauf -und untergang volle Stromproduktion möglich
Ggf. geringere Batterie-Speicherdimensionierung um 50 %
Ggf. bessere Batterie-Auslastung
Ggf. ideal für Dynamische Stromtarife
Höhere Einspeiseerlöse durch Direktvermarktung möglich
Garantierter Ertrag von 8500 kWh pro APV-Tracker im Jahr für 5 Jahre
Einzelteilgarantie bis zu 25 Jahre vom Hersteller
Kostenloses Monitoring (Ertragsüberwachung) auf Modulebene