Allgemeine Vorteile einer Agri-PV
1. Doppelte Nutzung der Fläche
Landwirtschaftliche Produktion und Energiegewinnung gleichzeitig
Besonders sinnvoll in Regionen mit begrenzter Fläche
2. Klimaschutz & erneuerbare Energie
CO₂-neutrale Stromproduktion
Beitrag zur Energiewende ohne zusätzliche Flächenversiegelung
3. Schutz für Pflanzen oder Tiere
Module können Schatten spenden
Weniger Stress durch Hitze, Trockenheit, Starkregen oder Hagel
Höhere Erträge bei schattenliebenden Kulturen möglich
Höherer Milchertrag bei Kühen, Ziegen und Schafen
4. Effizientere Wassernutzung
Reduzierte Verdunstung
Weniger Bewässerungsbedarf in trockenen Regionen
Mit Stromanbindung kann auch eine Wasserversorgung mit eingebracht werden
Bewässerungsmöglichkeit für Pflanzen
Kühlung des Tierbestands durch Sprühregen
5. Einkommenssicherung für Landwirte
Kombination aus landwirtschaftlichen Erträgen und Einnahmen aus Stromproduktion vor allem die Kostenersparnis des Bezugsstroms
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch Stromspeicher
Wirtschaftlich stabiler, gerade bei schwankenden Erntepreisen
Erhalt der Flächennutzung (kein Dauergrünland)
85 % der GAP-Fläche ist förderfähig
6. Biodiversität kann profitieren
Unter bestimmten Aufbauformen können Blüh- und Rückzugsflächen entstehen
Weniger Bodenerosion
7. Technische Vorteile
Moderne Systeme sind hoch aufgeständert und maschinenbefahrbar
Landwirtschaftliche Arbeiten bleiben weitgehend uneingeschränkt möglich
8. Regionale Wertschöpfung
Einnahmen bleiben oft in der Region
Stärkung lokaler Energie- und Versorgungsstrukturen
9. Netzintegration
Vorrangiger Anschluss der Anlage an das Strom-Netz
Vorrangige Abnahme des in der Anlage erzeugten Stroms
Finanzielle Förderung des in das Netz eingespeisten Stroms
10. Flächenkulisse
Kein Bebauungs- und Flächennutzungsplan erforderlich
Im unbeplanten Außenbereich 200 m an Autobahnen und 2 hauptgleisige Schienenwege
Räumlicher funktionaler Zusammenhang zu einem Betrieb
Bis 25000 qm
Nur eine Anlage pro Hofstelle oder Betrieb
11. Steuerlicher Flächenbewertung
Erbschaftssteuerliche Betrachtung nach landwirtschaftlicher Fläche (nicht Gewerblich) und Grunderwerbsteuer
Zuordnung der Grundsteuer B
12. Wahlmöglichkeit zwischen betrieblich oder Privat (ohne AfA und ESt) unter folgenden Voraussetzungen
Bis 30 kWp oder 30000kWh pro Grundstück pro Anlage
Bis 45 kWp bei 2 Familienhaus mit Gewerbe pro Grundstück
Bis 100 kWp pro Betreiber