Die GAP
Landwirtschaftliche Direktzahlungen
Die GAP-Direktzahlungen werden für 85% einer Fläche mit Agri-PV weiterhin ausgezahlt, wenn eine Bearbeitung der Fläche mit für die jeweilige Landwirtschaft üblichen Methoden weiterhin möglich ist, und maximal 15 % der Fläche durch die Agri-PV-Anlage verloren gehen (s. §12 GAPDZV).
Die Fläche vom Beton-Sockel wird komplett abgezogen.